Ausländer- und Asylpolitik

Integration

Eine erfolgreiche Integration ist die Voraussetzung für ein friedliches und verständnisvolles Zusammenleben mit Ausländern.
Die Schweiz hat einen Ausländeranteil von über 25%, entsprechend nimmt die Integration einen enorm wichtigen Stellenwert
ein. Wir sind der Meinung, dass nur integrierte Ausländer langfristigen Aufenthalt geniessen dürfen. Ausländer müssen sich
aber auf eigene Kosten und aus eigener Motivation integrieren
und dabei die vom Schweizer Volk bestimmten Mindestanforderungen erfüllen. Die Schweiz fördert die Integration williger
Ausländer bereits mit Integrationsprogrammen. Unter Integration verstehen wir die Anpassung an die Sitten und Kultur sowie
die Gesetzgebung unseres Landes. Ebenfalls gehört das Erlernen der ortsüblichen Landessprache sowie die soziale Integration genauso dazu. Sollte dies nicht der Fall sein, fordern wir,
dass sie entsprechende Integrationskurse auf eigene Kosten
besuchen.

Einbürgerungen – Qualität statt Quantität

Die Anzahl der Einbürgerungen hat in den letzten Jahren ein
ungesundes Mass angenommen. Die Staatsbürgerschaft wird
viel zu oft an schlecht integrierte Ausländer übertragen. Wir fordern darum härtere Bedingungen für Einbürgerungen. Migranten, welche die Schweizer Staatsbürgerschaft erlangen wollen,
müssen vollständig integriert sein. Das Volk soll die Möglichkeit
haben, entweder selbst über Einbürgerungen zu befinden oder
eine Instanz damit zu beauftragen. Ausserdem soll die Bevölkerung die Möglichkeit haben, Einspruch zu erheben. Einbürgerungsentscheide sind weder anfechtbar noch müssen sie
begründet werden. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht
selbst bei Erfüllung der Bedingungen nicht. Ausserdem soll die
eingebürgerte Person jede andere Staatsbürgerschaft aufgeben müssen.

Konsequente Asylpolitik

Das Recht auf Asyl soll nur für Kriegsflüchtlinge bestehen. Wirtschaftsflüchtlingen ist in keinem Fall, politisch verfolgten Personen nur in schwerwiegenden Fällen Asyl zu gewähren. Illegale Migranten, welche keinen Rappen in unsere Sozialsysteme einzahlen, haben keinerlei Anrecht auf vollumfängliche
Sozialleistungen seitens der Schweiz. Abgewiesene Asylbewerber sind unverzüglich zurückzuschaffen. Die Asylverfahren
sind zügig und effizient durchzuführen und die Beschwerdeinstanzen zu reduzieren.

Ausschaffung krimineller Ausländer

Wird ein Ausländer in schwerer Hinsicht straffällig, ist dieser
umgehend des Landes zu verweisen. Eine erneute Einreise oder Familiennachzug soll keinesfalls gewährt werden.