Ja zum Covid-Gesetz ist kein Freipass für Einschränkungen

Veröffentlicht von alexander am

Am vergangenen Sonntag stimmte eine Mehrheit der in der Schweiz stimmberechtigten Personen Ja zum Covid-Gesetz. Die Junge SVP Thurgau hat die für die Bevölkerung einschneidende und spaltende Vorlage stets bekämpft, akzeptiert gleichzeitig das Resultat.

Dass der Bundesrat wenige Tage danach Verschärfungen der Massnahmen in Aussicht stellt, nachdem er wochenlang die Verantwortung bei den Kantonen hortete und sich die Situation in den Spitälern (als wesentlicher Indikator für Einschränkungen des öffentlichen Lebens) kaum verändert hat, erachtet die JSVP Thurgau als erschreckende Korrelation. Ein Ja zum Covid-Gesetz war ein Ja zu dessen Inhalten – keinesfalls jedoch ein Appell der Bevölkerung, sie in ihrem eigenen Handeln wieder zu beschneiden. Der Bundesrat kann und soll Massnahmen ergreifen im Kampf gegen das Coronavirus, wenn dies aufgrund einer drohenden Überlastung des Spitalwesens bedingt ist. Dieser Umstand ist gemäss parteiinterner Beurteilung zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht gegeben.

Eine Ausweitung der Zertifikatspflicht – welche ursprünglich nur für das Reisen ins Ausland gedacht war – auf private Veranstaltung ab zehn Teilnehmern erachtetet die JSVP Thurgau als nicht praktikabel und wenig sinnvoll. Ebenso verursachen repetitive Tests an öffentlichen Schulen enorm hohe Kosten und Aufwände, die erst ab einer freiwilligen Beteiligung von 80% gerechtfertigt würden, was an den allermeisten Thurgauer Schulen nicht der Fall ist. Folglich denkt der Bundesrat auch hier an nicht verantwortungsvolle und äusserst kurzsichtige Massnahmen, die keinen Mehrwert in den Krisenbekämpfung bringen.

Hingegen begrüsst die JSVP Thurgau, dass der Bundesrat die bestehenden Kapazitätsbeschränkungen in öffentlichen Institutionen wie Kirchen oder Hochschulen und Universitäten komplett aufheben will.

Die JSVP Thurgau stellt keinesfalls die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder mögliche Vorteile einer Impfung in Frage – seit Ende der nationalen Impfwoche aber ist klar, dass sich in der Schweiz mindestens drei Zehntel der Bevölkerung nicht mit den aktuell bestehenden Vakzinen impfen lassen wollen, was es in einem freiheitlichen Land wie unserem zu respektieren gilt. Diese ungeimpften Personen haben sich willentlich dagegen entschieden und sind auch bereit, die Konsequenzen zu tragen (vgl. Triage auf IPS). Der Bundesrat darf folglich nicht für die Gesamtbevölkerung einschneidende Massnahmen verhängen, welche der aktuellen Realität widersprechen, sondern muss mit den Gegebenheiten agieren und vor allem die junge Generation, welche sich nun über knapp zwei Jahre äusserst solidarisch gezeigt hat, vor weiteren Einschränkungen schützen und ihr tägliches Leben entlasten.

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